
Kinderporno-Urteil: Vom Staat gebuchte Dragqueen erhält nur Bewährung!
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am Mittwoch den Mann hinter der Dragqueen-Figur „Jurassica Parka“ wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte verurteilt: zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Brisant ist das aus zwei Gründen. Der 46-jährige Mario O. ist einschlägig vorbestraft. Und er wurde über Jahre von Politik und Behörden hofiert.
Über fünf Stunden Material auf den Festplatten
Den Anstoß zu den Ermittlungen gab Medienberichten zufolge ein Hinweis aus den USA. Im Sommer 2025 durchsuchten Ermittler die Berliner Wohnung. Laut Anklage stellten sie 131 kinderpornografische Videodateien mit einer Gesamtlänge von mehr als fünf Stunden sicher, außerdem 28 Bilder und weiteres jugendpornografisches Material.
Vor Gericht habe O. alles eingeräumt, heißt es in Prozessberichten. Er habe von Alkoholsucht, Kontrollverlust und Scham gesprochen und angekündigt, sich wegen seiner Pädophilie in Therapie zu begeben. Die Vorsitzende Richterin nahm ihm die Reue nach eigenen Worten ab. Sie hielt ihm aber auch vor, er sei ein Wiederholungstäter und habe mit seinem Konsum eine Industrie unterstützt, „die unsägliches Leid verursacht“.
Die Staatsanwaltschaft hatte Berichten zufolge ein Jahr und einen Monat auf Bewährung gefordert, das Gericht blieb darunter. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Bewährung trotz Vorstrafe: Wie passt das zusammen?
Schon im Oktober 2023 war O. wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt worden, damals zu einer Geldstrafe. Einem Medienbericht zufolge ging es um 160 Tagessätze zu je 70 Euro. Öffentlich wurde das erst 2025.
Zweimal dasselbe Delikt, zweimal ohne Haft. Für viele Bürger dürfte das schwer vermittelbar sein. Beim Schutz von Kindern erwarten sie vom Rechtsstaat eine klare Sprache, keinen erhobenen Zeigefinger.
Liebling der Hauptstadt-Politik
Richtig unangenehm wird der Fall für das politische Berlin. „Jurassica Parka“ galt als Größe der Berliner Drag-Szene und hatte beste Kontakte in die Politik. Laut Bericht waren Heidi Reichinnek (Linke), Nyke Slawik (Grüne), Kevin Kühnert (SPD) und Ricarda Lang (Grüne) in seinen Talkformaten zu Gast. Fotos zeigen ihn mit Franziska Giffey (SPD) und mit Kai Wegner (CDU), dem damaligen Regierenden Bürgermeister.
Auch Steuergeld floss, wie aus den Berichten hervorgeht:
- 6.000 Euro zahlte die deutsche Botschaft in Tokio für einen Auftritt bei der dortigen Pride-Parade. Das musste die Bundesregierung auf Anfrage eines AfD-Abgeordneten einräumen.
- 40.000 Euro gab der Bezirk Steglitz-Zehlendorf für ein Drag-Sommerfest im Botanischen Garten, das sich ausdrücklich auch an Familien mit Kindern richtete.
- Das Bundesfamilienministerium drehte 2024 mit ihm ein Video für seine offiziellen Kanäle.
- 2025 moderierte er ein staatlich gefördertes Benefizkonzert unter der Schirmherrschaft der Berliner Polizeipräsidentin.
Zur Einordnung: Von der Vorstrafe wussten die Partner nach allem, was bekannt ist, damals nichts. Trotzdem stellt sich eine unbequeme Frage. Wer prüft eigentlich, wen der Staat mit öffentlichem Geld auf Bühnen stellt, vor denen auch Kinder sitzen?
Ein Satz, der heute bitter klingt
Besonders schlecht gealtert ist ein Auftritt aus dem Jahr 2023 in einer Sendung von ZDF-Moderator Jan Böhmermann. Damals wurde über Drag-Lesungen für Kinder gestritten. Laut Bericht sagte O. dort:
„Natürlich lesen Dragqueens keine Kinderbücher vor, weil sie Kinder geil finden – sondern sie möchten einfach nur Geschichten vorlesen.“
Das ZDF hat die Folge inzwischen gelöscht, das Familienministerium ebenso sein Video. Berlins Innensenatorin Iris Spranger sagte, sie sei „stinksauer“. Die Geschäftsführerin des Verlags hinter dem queeren Magazin Siegessäule warnte zugleich davor, dass der Fall von „rechten Kräften instrumentalisiert“ werde, um queere Kultur pauschal zu diskreditieren.
Verantwortung statt Ausreden
Eines ist richtig: Ein einzelner Täter steht nicht für eine ganze Szene. Genauso richtig ist aber, dass Politiker und Behörden sich jetzt nicht wegducken dürfen. Wer mit Steuergeld Veranstaltungen für Familien fördert, trägt Verantwortung dafür, wer dort auftritt. Hinterher Distanz zu zeigen, ersetzt nicht die Sorgfalt, die vorher gefehlt hat.

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