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01.08.2026
11:07 Uhr

Staatswohl als Schutzschild: Kanzleramt mauert bei der Frage, ob Berlin vor der Nord-Stream-Sprengung gewarnt wurde

Es gibt Antworten, die sagen mehr aus als jedes Dementi. Und es gibt Nicht-Antworten, die geradezu ohrenbetäubend laut sind. Die jüngste Auskunftsverweigerung des Bundeskanzleramts zur Frage, ob ausländische Nachrichtendienste die Bundesregierung vor der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines gewarnt hätten, gehört zweifellos in die zweite Kategorie.

Gefragt hatte die AfD-Abgeordnete Anna Rathert. Sie wollte wissen, ob der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt vor dem Anschlag vom 26. September 2022 durch ausländische Dienste informiert worden sei – und, mindestens ebenso brisant, warum Deutschland danach offenbar keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen für die verbliebene Infrastruktur ergriffen habe. Die Antwort? Keine. Weder öffentlich, noch eingestuft, noch hinterlegt in der Geheimschutzstelle des Bundestages. Damit ist selbst jenen Abgeordneten, die zur Kenntnisnahme geheimer Unterlagen befugt wären, jede Prüfmöglichkeit genommen.

Wenn selbst die vertrauliche Kontrolle verweigert wird

Unterzeichnet wurde das Schreiben vom damaligen Kanzleramtschef Thorsten Frei. Die Begründung liest sich wie aus dem Handbuch für Aktendeckel: Staatswohl, Schutz der Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten, Rückschlüsse auf Quellen und Erkenntnisstände selbst bei kleinstem Empfängerkreis. Und dann jener Satz, der die Sache vollends in den Nebel hüllt: Die Verweigerung sei „weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen“.

Mit anderen Worten: Wir sagen nichts – und daraus dürfen Sie bitte auch nichts schließen. Ein bemerkenswertes Demokratieverständnis.

Nun mag man einwenden, dass auch ein schlichtes „Nein“ bereits Rückschlüsse auf den geheimdienstlichen Erkenntnisstand zuließe. Geschenkt. Doch das Kanzleramt bleibt eine Erklärung schuldig, warum auch das eigene Handeln unter der Käseglocke verschwinden muss. Ob Behörden zusätzliche Überwachung, Marinepräsenz oder sonstige Vorsorgemaßnahmen geprüft haben, ließe sich beantworten, ohne einen einzigen Partnerdienst zu enttarnen. Genau das geschieht nicht.

Die MIVD-CIA-Spur: eine Warnkette, die niemand bestätigen will

Seit 2023 kursieren Berichte über eine mögliche Informationskette, die von den Niederlanden über die Vereinigten Staaten nach Deutschland geführt haben soll. Demnach habe der niederländische Militärgeheimdienst MIVD Hinweise auf ein ukrainisches Vorhaben erhalten und die CIA unterrichtet. Der US-Dienst wiederum soll im Juni 2022 – also gut drei Monate vor den Explosionen – deutsche und weitere europäische Stellen informiert haben. Ein Bericht aus dem Jahr 2026 legte nahe, die Information habe über den BND auch Wolfgang Schmidt erreicht, der sie als „Räuberpistole“ abgetan haben soll. Eine amtliche Bestätigung dafür gibt es bis heute nicht – was allerdings auch niemanden überrascht, wenn selbst die vertrauliche Unterrichtung des Parlaments verweigert wird.

Strafrechtlich ist man weiter. Am 30. Juni 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhii K. Der Vorwurf: führende Rolle bei der Sprengung, Kriegsverbrechen gegen zivile Objekte. Nach Darstellung der Anklage sollen ukrainische Militärangehörige im Auftrag staatlicher Stellen gehandelt und eine gecharterte Segeljacht genutzt haben. Ob das Gericht diese Vorwürfe bestätigt, bleibt abzuwarten. Nur: Die Anklage beantwortet eben nicht die politisch entscheidende Frage – was wusste Berlin vorher, und was tat Berlin danach?

Ein Parlament, das sich selbst die Zähne zieht

Ein Untersuchungsausschuss mit umfassenden Akten- und Zeugenrechten existiert nicht. Ein entsprechender Antrag der AfD wurde am 21. Mai 2026 in erster Beratung von den übrigen Fraktionen abgelehnt und lediglich zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen – jene parlamentarische Variante des Ablegens auf den Sankt-Nimmerleins-Stapel. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um sich zu fragen, weshalb ausgerechnet die Regierungsfraktionen an einer lückenlosen Aufklärung des größten Anschlags auf zivile Infrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik so auffällig wenig Interesse zeigen.

Denn um nichts Geringeres geht es: Es wurde nicht irgendein Rohr gesprengt. Es wurde die energiewirtschaftliche Lebensader eines Industrielandes zerstört – mit Folgen, die Millionen deutsche Haushalte und zehntausende Betriebe bis heute in Form explodierter Energiekosten tragen. Wer Chemieparks, Gießereien und Mittelständler in die Knie zwingt, muss sich nicht wundern, wenn die Frage nach Vorwissen und Untätigkeit gestellt wird. Und zwar hartnäckig.

Schweigen erzeugt genau das, was es verhindern soll

Selbstverständlich darf ein Kanzleramt Quellen, Methoden und Partnerdienste schützen. Dieser Schutz darf jedoch nicht zum Generalschlüssel werden, mit dem sich jedes Regierungshandeln der parlamentarischen Kontrolle entzieht. Die Verweigerung ist kein Beweis für eine Vorwarnung – das sei ausdrücklich betont. Sie nimmt der Öffentlichkeit aber die Möglichkeit, ein klares Dementi überhaupt zu bewerten. Und je vollständiger Berlin mauert, desto lauter wird der Ruf nach einer kontrollierten Offenlegung gegenüber befugten Abgeordneten.

Am Ende bleibt eine unbequeme Erkenntnis: Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch Formelkompromisse in Antwortschreiben, sondern durch nachvollziehbare Rechenschaft. Wer stattdessen den Deckel draufhält, produziert Misstrauen im Industriemaßstab – und liefert genau jenen Spekulationen Nahrung, die er angeblich vermeiden will.

Was der Bürger daraus mitnehmen kann

Die Nord-Stream-Affäre führt exemplarisch vor Augen, wie verwundbar Wohlstand ist, der auf fremder Infrastruktur, fremden Energielieferungen und politischem Wohlwollen ruht. Wer sein Vermögen gegen politische Fehlentscheidungen, Energiepreisschocks und schleichende Geldentwertung absichern möchte, kommt an der Frage nach greifbaren, staatsunabhängigen Werten kaum vorbei. Physisches Gold und Silber haben über Jahrhunderte hinweg bewiesen, dass sie weder gesprengt noch per Verwaltungsakt für unzugänglich erklärt werden können – ein Argument, das in Zeiten wie diesen an Gewicht gewinnt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede Anlageentscheidung erfordert eigene, sorgfältige Recherche und gegebenenfalls die Konsultation qualifizierter Fachberater. Eine Haftung für Vermögensdispositionen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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