
Peinliche Panne im Bundestag: Polizeigesetz muss noch mal durch!
Das Gesetz galt als beschlossen, gültig war der Beschluss aber wohl nie. Am Freitag um 9 Uhr stimmt der Bundestag ein zweites Mal über das neue Bundespolizeigesetz ab. Der erste Anlauf am 10. Juli fand vor einem halbleeren Plenarsaal statt, und genau das ist jetzt das Problem.
„Angenommen“, obwohl die Stimmen fehlten
Am 10. Juli rief Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) die dritte Beratung und die Schlussabstimmung auf. Abgestimmt wurde durch Aufstehen und Sitzenbleiben. Union und SPD stimmten dafür, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich. Danach erklärte Nouripour den Entwurf für angenommen.
Das hätte er so nicht tun dürfen. Für diese Reform reicht die Mehrheit der Anwesenden nicht. Mindestens 316 der 630 Abgeordneten müssen zustimmen. Das ist die absolute Mehrheit, im Politikbetrieb auch „Kanzlermehrheit“ genannt. Laut Berliner Zeitung war damals nicht einmal die Hälfte der Plätze besetzt.
Aufgefallen ist der Fehler erst nach der Abstimmung. Das habe die Bundestagsverwaltung auf Anfrage bestätigt. Eine namentliche Abstimmung hatte keine Fraktion verlangt. Das Recherchenetzwerk Correctiv hatte schon Mitte Juli berichtet, der Beschluss sei vermutlich ungültig.
Eine Zeile im Entwurf mit großer Wirkung
Warum braucht es diese hohe Hürde? Im Regierungsentwurf steht, der Bundestag habe das Gesetz „mit der Mehrheit seiner Mitglieder“ beschlossen. Diese Formulierung taucht nur auf, wenn das Grundgesetz eine besondere Mehrheit verlangt. Die Bundestagsverwaltung prüft das nach eigener Aussage nicht selbst, sondern sei an die Einschätzung der Bundesregierung gebunden.
Ein Versehen war die Formulierung offenbar nicht. Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) hat laut dem Bericht erstmals bestätigt, dass man das bewusst geprüft habe. Grundlage ist Artikel 87 Absatz 3 des Grundgesetzes. Er verlangt eine solche Mehrheit, wenn der Bund neue Aufgaben an sich zieht. Bei einigen Regelungen stehe „im Raum“, dass sie die Aufgaben der Bundespolizei erweitern. Welche das sind, sagt das Ministerium nicht.
Das soll die Bundespolizei künftig dürfen
- Bei bestimmten vollziehbar Ausreisepflichtigen soll sie selbst Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können. Die Länder sollen dadurch entlastet werden.
- Im Ausland soll sie deutsche Einrichtungen und Mannschaften schützen, etwa bei großen Sportveranstaltungen. Solche Einsätze gab es schon. Eine gesetzliche Grundlage fehlte aber bisher, wie die Regierung im Entwurf selbst einräumt.
- Für andere Sicherheitsbehörden des Bundes soll sie technische Dienstleistungen übernehmen.
Handwerkliche Fehler an mehreren Stellen
Die Regierung spricht selbst von einem „veränderten Aufgabenzuschnitt“. Das erklärt die hohe Hürde. In der Gesetzesbegründung wird der Zusammenhang aber nicht ausdrücklich hergestellt, obwohl die Geschäftsordnung der Bundesministerien genau das vorsieht. Das Bundesjustizministerium bestätigte zwar eine Rechtsprüfung. Ob dabei auch die besondere Formulierung im Entwurf geprüft wurde, ließ es offen.
Das ist bemerkenswert. Ein Gesetz zur inneren Sicherheit, einem der wichtigsten Themen im Land, geht durch mehrere Ministerien und das Parlament. Trotzdem fällt keiner Stelle rechtzeitig auf, welche Mehrheit es braucht. Die Bürger wünschen sich eine schlagkräftige Bundespolizei, auch bei Abschiebungen. Aus Sicht unserer Redaktion passt die Panne zu einem Staat, der viel verwaltet und dabei an einfachen Abläufen scheitert.
Freitag, 9 Uhr: Jetzt zählt jede Stimme
Unionsfraktionschef Thorsten Frei und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch müssen ihre Abgeordneten nun vollzählig ins Plenum holen. Frei führt die Fraktion erst seit Ende Juli, nachdem Jens Spahn zurückgetreten war. Die Koalition hat zusammen 328 Sitze. Das sind nur zwölf mehr als nötig. Diesmal wird namentlich abgestimmt, jede Stimme wird also einzeln erfasst.
Ein paar Krankmeldungen oder Terminkonflikte könnten reichen, damit das Gesetz scheitert. Für die Koalition wird der Freitagmorgen zur Probe, ob sie ihre eigene Mehrheit zusammenbekommt, wenn es darauf ankommt.

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