
Milliarden ohne Ausschreibung: Wer kontrolliert Berlins Waffen-Broker?
Weniger als 20 Soldaten, Milliarden an Steuergeld und kein deutsches Vergabeverfahren: Im Verteidigungsministerium bereitet der „Sonderstab Ukraine“ Rüstungsgeschäfte für Kiew vor, teilweise innerhalb weniger Wochen. Die Verträge unterschreibt die Ukraine, bezahlt wird aus dem Bundeshaushalt. Auf die Frage, wer die Preise nach welchen Regeln prüft, bekam die Presse in Berlin am 23. September vor allem Beteuerungen und kaum überprüfbare Kriterien.
Eine „Guerilla-Einheit“ mitten im Behördenapparat
Die Financial Times hat die Einheit vor Kurzem porträtiert. Beteiligte nennen sie dort eine „Guerilla-Einheit“. Mit Kampfeinsätzen hat der Begriff nichts zu tun. Er beschreibt das Gegenteil der deutschen Beschaffungsbürokratie: kurze Wege, wenige Formulare, viel Tempo. Dem Bericht zufolge besteht der Stab seit 2022 und kann Geschäfte in rund zwei Wochen einfädeln. Bei regulären Projekten dauert das oft Jahre.
Der Ablauf ist einfach. Kiew schickt eine Liste mit seinem Bedarf. Der Stab sucht passende Systeme und Hersteller, und der Bund zahlt. Nach Angaben der FT fließen auch Erfahrungen von der Front in weitere Kaufentscheidungen ein. Die Einheit wird von Brigadegeneral Joachim Kaschke geleitet. Sein Vorgänger Christian Freuding ist seit Oktober 2025 Inspekteur des Heeres. Er berichtete, am Anfang habe man sogar im Schichtbetrieb gearbeitet.
Elf Milliarden Euro und eine offene Frage
In der Bundespressekonferenz war von rund elf Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine allein im ersten Halbjahr 2026 die Rede. Wie viel davon über den Sonderstab lief, blieb offen. Welche Waffen auf diesem Weg gekauft wurden, legt die Regierung ebenfalls nicht vollständig offen.
Ministeriumssprecher Müller antwortete ausführlich. Im Stab arbeiteten „absolute Spezialisten“, die bei Bedarf Fachleute aus dem Beschaffungswesen der Bundeswehr hinzuzögen. Es gebe „immer eine Analyse, ob der Preis gerechtfertigt ist“, und diese erfolge „gewissenhaft“. Die Rolle des Stabs beschrieb er so:
„Der reine Vertragsabschluss erfolgt dann zwischen dem Unternehmen und der Ukraine.“
Nach Müllers Worten übernimmt das Ministerium „im Grunde eine Art Brokerfunktion“. Was er nicht nannte: verbindliche Prüfkriterien, Pflichten zur Dokumentation, eine Vier-Augen-Regel oder eine unabhängige Kontrollstelle. Offen blieb auch, ob der Bundesrechnungshof die einzelnen Geschäfte im Nachhinein prüfen darf.
Deutschland zahlt, Kiew unterschreibt
Das Problem liegt in der Konstruktion selbst. Berlin prüft die Anbieter, bewertet die Preise und bezahlt. Vertragspartner des Herstellers ist aber die Ukraine. Wer fordert Geld zurück, wenn eine Lieferung zu spät kommt, fehlerhaft ist oder ganz ausbleibt? Und welches Risiko trägt am Ende der deutsche Steuerzahler? Auch darauf gab es keine Antwort.
Das Vergaberecht ist kein Selbstzweck. Es soll Wettbewerb sichern, Preise nachvollziehbar machen und verhindern, dass einzelne Firmen bevorzugt werden. Das Ministerium plant nun, die Preisprüfung im umgebauten Beschaffungsamt BAAINBw an einer zentralen Stelle zu bündeln. Welche Maßstäbe der Sonderstab bisher angelegt hat, erklärt diese Reform nicht.
Warnsignal TaWAN
Dass auch reguläre Verfahren nicht automatisch sauber laufen, zeigt das Richtfunkprojekt TaWAN LBO. Rheinmetall Electronics erhielt Anfang 2025 ohne offenen Wettbewerb einen Rahmenvertrag über bis zu 5,5 Milliarden Euro. Medienberichten zufolge hatte der Bundesrechnungshof erhebliche Bedenken und warnte in einer internen Vorlage vor möglichen „Investitionsruinen“. Diese Bedenken wurden erst bekannt, nachdem der Haushaltsausschuss zugestimmt hatte. Der SPD-Haushälter Andreas Schwarz sagte damals, die Firmen hätten davon profitiert, dass das Parlament kurz vor der Wahl ein „wilder Hühnerhaufen“ gewesen sei.
Wer hält Rüstungsaktien?
Die Berliner Zeitung fragte außerdem, ob Kabinettsmitglieder Aktien von Rüstungskonzernen besitzen. Eine klare Antwort kam nur aus dem Entwicklungsministerium: „Fehlanzeige“. Das Verteidigungsministerium erklärte, eine Beteiligung des Ministers sei dort „als solche nicht bekannt“, und verwies auf Persönlichkeitsrechte. Ein Fehlverhalten unterstellt damit niemand. Die Offenlegungsregeln sind jedoch lückenhaft: Abgeordnete müssen Unternehmensbeteiligungen grundsätzlich erst ab fünf Prozent melden. Bei einem Konzern wie Rheinmetall wären das Milliarden.
Tempo in Kriegszeiten kann man gut begründen. Ein Staat, der Milliarden aus der Kasse seiner Bürger ausgibt, muss aber offenlegen, nach welchen Regeln er das tut. Ein Versprechen, verantwortungsvoll zu handeln, ersetzt keine Kontrolle.

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