Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
21.09.2026
06:26 Uhr

Hausverbot im Weißen Haus: Trump sperrt CNN und Politico aus

Washington, Samstagmorgen: Reporterinnen von CNN, MS NOW und „Politico“ stehen vor dem Tor zum Weißen Haus – und kommen nicht mehr hinein. Ausweise deaktiviert, Presseausweise eingezogen. US-Präsident Donald Trump (80) hat seine Drohung vom Freitag wahr gemacht.

„Fake News“ – und der Ausweis ist tot

Auf seiner Plattform Truth Social hatte Trump den Bann am Freitag angekündigt, in Großbuchstaben, wie so oft. Die betroffenen Häuser würden „FAKE NEWS“ verbreiten, Medienkonzerne dürften über den Präsidenten nicht dauerhaft „ERFINDUNGEN und LÜGEN“ verbreiten. Weitere Sender und Zeitungen könnten folgen, kündigte er an.

Die MS-NOW-Reporterin Akayla Gardner schilderte Medienberichten zufolge, wie das in der Praxis aussah: Ihr Zugangsausweis funktionierte plötzlich nicht mehr, ein Beamter forderte sie auf, ihn abzugeben. Auf die Frage nach dem Warum habe er nur geantwortet, das liege über seiner Zuständigkeit.

Auch eine Reporterin von „Politico“ – das wie mehrere deutsche Blätter zum Axel-Springer-Konzern gehört – wurde abgewiesen. Der Secret Service habe ihren Ausweis kassiert, teilte Chefredakteur Jonathan Greenberger seiner Redaktion mit.

„Wir stehen hinter ihr und allen Reportern hier, die über das Weiße Haus berichten.“

Acht Millionen Dollar und ein alter Streit

Trump wirft „Politico“ zudem vor, von der Biden-Regierung subventioniert worden zu sein. Hintergrund sind Regierungs-Abonnements im Wert von rund acht Millionen US-Dollar, die nach seinem Amtsantritt gekündigt wurden. Das Portal weist die Darstellung entschieden zurück und erklärt, der Vorwurf sei längst widerlegt.

Neu ist der Konflikt nicht. 2018 entzog das Weiße Haus dem damaligen CNN-Mann Jim Acosta den Ausweis – CNN klagte, die Regierung ruderte zurück. 2025 beschränkte die Administration Berichten zufolge den Zugang der Nachrichtenagentur AP, nachdem diese sich geweigert hatte, den Golf von Mexiko in „Golf von Amerika“ umzubenennen. Das Verfahren läuft.

Ein Urteil von 1977 könnte entscheiden

Juristisch dürfte es eng werden. Medienrechtler verweisen auf die Entscheidung Sherrill v. Knight von 1977: Wer als Regierung einmal Presseräume für akkreditierte Journalisten öffne, dürfe den Zugang nicht willkürlich verweigern. Vertreter von Presserechtsorganisationen halten den Bann laut Berichten für offenkundig verfassungswidrig; die betroffenen Redaktionen kündigten an, ihre Rechte aus dem Ersten Verfassungszusatz zu verteidigen. Die Präsidentin der Vereinigung der Weiße-Haus-Korrespondenten warnte, ein solcher Maßstab lasse sich künftig gegen jede Redaktion wenden.

Was das für uns bedeutet

Aus Sicht unserer Redaktion ist der Vorgang doppelt lehrreich. Erstens: Wer Regierungsmacht nutzt, um unliebsame Berichterstattung zu sanktionieren, beschädigt genau jene Kontrollfunktion, die freie Bürger vor Machtmissbrauch schützt – egal, welche Partei gerade regiert.

Zweitens aber verweist der Vorgang auf ein Problem, das auch hierzulande niemand ernsthaft bestreiten kann: das gesunkene Vertrauen vieler Bürger in große Medienhäuser. Wer als Journalist Distanz zur Macht verliert, macht sich angreifbar. Die Antwort darauf kann trotzdem niemals ein Türsteher sein, der Ausweise einzieht – sondern besserer, unabhängigerer Journalismus.

Trump selbst sagte im Oval Office sinngemäß, die Entscheidung gehe nicht auf einen einzelnen Bericht zurück, sondern auf jahrelange, aus seiner Sicht negative Berichterstattung. Vor Gericht dürfte dieses Argument seinen ersten harten Test erleben.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen