
Fußfessel als Symbolpolitik: Berlin entdeckt Spaniens Modell – zwei Jahrzehnte zu spät
Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit eine Reform des Gewaltschutzgesetzes verabschiedet, die elektronische Fußfesseln für potenzielle Gewalttäter ermöglichen soll. Das Vorbild kommt aus Spanien, wo dieses Instrument bereits seit zwei Jahrzehnten zum Schutz von Frauen eingesetzt wird. Während in Madrid längst Bilanz gezogen wird, beginnt man in Berlin gerade erst mit der Diskussion über das, was anderswo seit Langem Standard ist. Ein bemerkenswerter Vorgang in einem Land, das sich gerne als Vorreiter sieht – und dabei regelmäßig Schlusslicht ist.
Späte Einsicht nach jahrelangem Zögern
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verkündete sichtlich stolz, nun komme die Fußfessel „endlich auch hier“. Das Wörtchen „endlich“ verdient besondere Beachtung. Denn während deutsche Politiker Jahr für Jahr Sonntagsreden zum Frauenschutz hielten, mussten sich Tausende Opfer häuslicher Gewalt mit Schutzanordnungen begnügen, die das Papier oft nicht wert waren, auf dem sie gedruckt standen. Erst jetzt, nach erschreckenden Statistiken – im Schnitt wird in Deutschland alle zwei Minuten eine Frau Opfer häuslicher Gewalt – findet man sich zum Handeln bereit.
Die Reform sieht vor, dass Familiengerichte gewalttätige Personen künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Nähert sich der Täter dem Opfer trotz Verbots, schlägt das System sofort Alarm – sowohl bei den Behörden als auch bei der betroffenen Person selbst. Ein Echtzeit-Warnsystem, das Leben retten kann. In Spanien funktioniert dieses Modell nachweislich seit 20 Jahren.
Täterarbeit als zweite Säule
Neben der technischen Überwachung soll auch die sogenannte Täterarbeit gestärkt werden. Familiengerichte erhalten die Möglichkeit, Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. Hubig formulierte das mit den Worten: „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“ Eine Aussage, die zwar richtig klingt, aber die Frage offenlässt, warum solche verpflichtenden Maßnahmen erst jetzt rechtlich verankert werden.
Zusätzlich wird der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht. Familiengerichte sollen künftig zudem Auskünfte aus dem Waffenregister einholen können, um Gefährdungsanalysen treffsicherer durchzuführen. Maßnahmen, die längst überfällig waren in einem Land, in dem die Gewaltkriminalität in nahezu allen Statistiken neue Höchststände erklimmt.
Symptombekämpfung statt Ursachenanalyse
So begrüßenswert die Reform im Kern auch sein mag – sie kuriert Symptome, ohne die Ursachen anzusprechen. Die deutsche Kriminalitätsstatistik zeigt seit Jahren eine besorgniserregende Tendenz: Gewalttaten, Messerangriffe und Übergriffe gegen Frauen erreichen Rekordwerte. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht Jahr für Jahr Zahlen, die viele Bürger längst als das wahrnehmen, was sie sind: das Ergebnis einer jahrelangen Fehlpolitik in den Bereichen Innere Sicherheit, Justiz und Migration. Eine elektronische Fußfessel ist ein nützliches Werkzeug, doch sie ersetzt keine konsequente Strafverfolgung, keine funktionierenden Gerichte und keine Politik, die den Schutz der eigenen Bevölkerung an oberste Stelle setzt.
Hubig kündigte weitere Schritte an – darunter Maßnahmen gegen digitale Gewalt wie Deepfakes, eine psychosoziale Begleitung von Opfern in Strafverfahren sowie die stärkere Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht. Maßnahmen, die im Detail sinnvoll erscheinen, aber den größeren Zusammenhang ausblenden: dass Frauen in Deutschland heute, im Jahr 2026, einen Schutzbedarf haben, den es in dieser Form vor zwei Jahrzehnten schlicht nicht gab.
Eine Frage des politischen Willens
Die Verabschiedung des Gesetzes ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frage, die jedoch im Raum steht, lautet: Warum hat es so lange gedauert? Warum mussten erst Tausende Frauen Opfer werden, bevor sich die deutsche Politik bequemt, ein Instrument einzuführen, das in einem südeuropäischen Land seit zwei Jahrzehnten erfolgreich angewandt wird? Es ist die altbekannte Geschichte der deutschen Verzögerungspolitik – diskutiert wird, evaluiert wird, kommissioniert wird, und gehandelt wird erst, wenn das Kind längst in den Brunnen gefallen ist.
Ein Großteil der deutschen Bevölkerung erwartet von der Politik nicht weniger als das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: konsequenten Schutz der Bürger – und insbesondere der schwächsten Glieder unserer Gesellschaft. Dass für diese Selbstverständlichkeit erst der Blick nach Spanien notwendig war, sagt viel über den Zustand unseres politischen Systems aus.

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