
Bundesverfassungsgericht demontiert woke Göttinger Justiz
Die selbstgerechte Blase der Göttinger Justiz hat eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe kassiert. Was sich die dortigen Amtsrichter in ihrer ideologischen Verblendung geleistet haben, spottet jeder juristischen Beschreibung. Das Bundesverfassungsgericht musste ihnen nun in aller Deutlichkeit erklären, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Richter haben sich mit der Rechtslage auseinanderzusetzen, bevor sie Urteile fällen.
Göttingen – Brutstätte linker Gesinnungsjustiz
Wer verstehen will, warum ausgerechnet in Göttingen die Justiz derart aus dem Ruder läuft, muss einen Blick auf die Geschichte werfen. Hier studierte einst ein gewisser Jürgen Trittin für den Kommunistischen Bund. Die Universität war schon damals eine Hochburg linksradikaler Umtriebe – und daran hat sich bis heute nichts geändert. In einer Stadt, in der jeder vierte Einwohner Student ist und SPD, Grüne und Linke bei der letzten Bundestagswahl die Hälfte aller Stimmen einheimsten, verwundert es kaum, dass auch die Justiz ideologisch durchseucht ist.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat sich mittlerweile einen zweifelhaften Ruf als Speerspitze im Kampf gegen die Meinungsfreiheit erarbeitet. Sie ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen angeblicher "Volksverhetzung" – ihr Vergehen? Sie hatte eine Gruppe Pädophiler als kriminell bezeichnet. Gegen die Bloggerin Anabel Schunke führt dieselbe Staatsanwaltschaft seit drei Jahren einen regelrechten Feldzug, weil diese sich kritisch über das Sozialverhalten von Sinti und Roma geäußert hatte.
Internationale Schande für deutsche Justiz
Die Zensurwut der Göttinger Staatsanwaltschaft hat mittlerweile sogar internationale Aufmerksamkeit erregt. Der amerikanische Sender CBS widmete der deutschen Repressionsmaschinerie eine ganze Folge seiner populären Sendung "60 Minutes". Selbst US-Vizepräsident J.D. Vance zeigte sich entsetzt und sprach von "Orwell'schen Zuständen", die jeder ablehnen müsse. Wenn sogar linke US-Medien die deutsche Justiz als Bedrohung für die Meinungsfreiheit brandmarken, sollte das eigentlich zu denken geben.
Der Fall: Tanzverbot am Karfreitag
Was war nun geschehen? In der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag 2024 hatte eine Göttinger Diskothek ihre Pforten geöffnet und ließ die Gäste tanzen. Nach dem niedersächsischen Feiertagsgesetz sind an diesen stillen Feiertagen jedoch Tanzveranstaltungen verboten. Die Stadt verhängte ein Bußgeld, der Betreiber legte Einspruch ein – und landete vor dem Amtsgericht Göttingen.
Die dortigen Richter witterten offenbar ihre Chance für einen großen ideologischen Wurf. Sie zweifelten kurzerhand die Verfassungsmäßigkeit des gesamten Feiertagsgesetzes an und zogen nach Karlsruhe. Ihre Argumentation: Das Tanzverbot an christlichen Feiertagen verstoße gegen die staatliche Neutralitätspflicht in Religionsfragen.
Karlsruhe liest die Leviten
Was dann folgte, war eine juristische Demontage, wie sie selten zu lesen ist. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Vorlage nicht einmal zur Entscheidung an und teilte den Göttinger Richtern in ungewöhnlich deutlichen Worten mit, was von ihrer Arbeit zu halten sei:
"Das Amtsgericht hat sich nicht hinreichend mit der Rechtslage auseinandergesetzt."
Diese vernichtende Feststellung zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Urteilsbegründung. Die Karlsruher Richter werfen ihren Göttinger Kollegen vor, die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlicht ignoriert zu haben. Sie hätten es versäumt, eine verfassungskonforme Auslegung auch nur zu erörtern. Ihre Annahmen seien nicht hinreichend begründet worden.
Ideologie macht blind für Recht und Gesetz
Der Fall zeigt exemplarisch, wohin es führt, wenn Richter ihre politische Gesinnung über geltendes Recht stellen. Die Göttinger Amtsrichter waren offenbar so sehr von ihrer Mission beseelt, dem vermeintlich rückständigen Christentum eins auszuwischen, dass sie darüber die elementarsten handwerklichen Standards ihrer Zunft vergaßen.
Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet in Göttingen solche Auswüchse gedeihen. In einem Umfeld, in dem linke Ideologie zur Staatsreligion erhoben wurde, verlieren offenbar selbst Richter den Kompass. Sie sehen sich nicht mehr als Hüter des Rechts, sondern als Vollstrecker einer vermeintlich höheren Moral.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist daher mehr als nur eine juristische Korrektur. Sie ist ein Warnschuss an all jene in der deutschen Justiz, die glauben, ihre persönliche Weltanschauung über das Gesetz stellen zu können. Wie die Karlsruher Richter trocken anmerken: "Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Man kann nur hoffen, dass diese deutliche Zurechtweisung in Göttingen und anderswo zur Besinnung führt. Die deutsche Justiz braucht keine Gesinnungsrichter, sondern Juristen, die ihr Handwerk beherrschen und das Recht achten – unabhängig von ihrer politischen Überzeugung. Alles andere führt in den Rechtsstaat zersetzende Willkür, wie sie in Göttingen offenbar zur Normalität geworden ist.

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